Elektronisches Lohnmeldeverfahren (ELM)

Abbildung 5.21: Menü Elektronische Lohnmeldung

Unter Schnittstellen / Elektronische Lohnmeldung (Swissdec) finden Sie die Funktionen um das Elektronische Lohnmeldeverfahren benutzen zu können.

Hierzu müssen die .Net-Komponenten von Microsoft auf dem Rechner installiert sein. Diese können kostenlos von der Microsoft-Homepage heruntergeladen werden.

Beachten Sie, dass u.U. bei gewissen Versicherungen die jährlichen Abrechnungen und Nachweise nach wie vor auf dem konventionellen Papierweg eingereicht werden müssen.

Jahresmeldung

In der Jahresmeldung werden sämtliche Mitarbeiter aufgelistet, die im Abrechnungsjahr abgerechnet wurden. Diese Meldung wird grundsätzliche am Ende des Jahres ausgeführt. Die Meldungen können sowohl für alle Institute gleichzeitig, oder individuell erstellt werden.

Mit Swissdec 5 ist die Checkbox Meldung unvollständig hinzugekommen. Mit der Aktivierung dieser Option können Sie für die UVG, UVGZ und KTG dem Institut mitteilen, das gewisse Daten noch nachgereicht werden. Für alle anderen Institute hat diese Checkbox keinen Einfluss.

Abbildung 5.22: Elektronische Lohnmeldung Jahresmeldung

BVG

Die Funktionalität und die Rückmeldungen zu dieser Meldung entnehmen Sie bitte hier: Mitarbeiter BVG

Abbildung 5.23: Elektronische Lohnmeldung BVG

Quellensteuermeldung

Bei der Quellensteuermeldung ist ab Swissdec 5 lediglich eine Anpassung sichtbar, nämlich die neue Spalte QST-Kantone. In dieser sehen Sie neu die Kantone der Person und können so auch korrekt die einzelnen Quellensteuer Kantone separat melden, ohne auswendig zu wissen, welche Mitarbeitenden bei welchen Quellensteuer-Kantonen gemeldet werden müssen.

Die restlichen Anpassungen wurden alle an der Meldung selbst vorgenommen, weshalb neue Pflichtfelder benötigt werden.

Abbildung 5.24: Elektronische Lohnmeldung Quellensteuermeldung

Hier ist es nun möglich, nach Kantonen selektioniert die Quellensteuer entsprechend zu melden. Beachten Sie, dass dies erst, wenn der Monat abgeschlossen ist, möglich sein wird! Damit wird verhindert, dass nach einer erfolgten Übermittlung nochmals Daten mutiert werden könnten.

Dabei wird folgendes berücksichtigt:

  • Mit dem im Mandanten festgelegten Abzug für Quellensteuer im Abrechnungsassistenten errechnete Beträge (in der Regel 5060)
  • Allfällige Quellensteuerkorrektur-Zulagen
  • Beim Mitarbeiter für diesen Monat hinterlegte Ein- und Austrittsmeldungen
  • Beim Mitarbeiter für diesen Monat hinterlegte Mutationen
  • Beim Mitarbeiter noch nicht gemeldete Korrekturen

Keine Ersatzmeldungen bei Quellensteuer möglich - Beachten Sie, dass im Falle der Quellensteuermeldung die Möglichkeit der Ersatzmeldung fehlt. Dies wurde bewusst weggelassen, da dies nicht unterstützt wird bzw. allfällige Neumeldungen nur nach gemeinsamer Absprache mit der KSTV erfolgen dürfen.

Statistik

Hier handelt es sich bei der Statistikmeldung um eine monatliche Meldung, analog zur Quellensteuer.

Im Vergleich zu allen anderen Meldungen, haben Sie bei der Statistikmeldung die Möglichkeit, einen bereits gemeldeten Monat nochmals zu melden. Dies können Sie über das Auswahlfeld Zu meldender Monat ausführen.

Abbildung 5.25: Elektronische Lohnmeldung Statistik

Eintritt / Mutation / Austritt

Sie sehen in der EMA-Meldung die Kantone der Mitarbeiter im Bezug auf die FAK. Ausserdem ist in der Spalte Institut ersichtlich, für welches Institut der Mitarbeiter eine EMA-Meldung zur Verfügung hat. So können Sie auch hier spezifisch einstellen, welcher Mitarbeiter für welches Institut gemeldet werden soll. Neu ist die EMA-Meldung für die BVG

Abbildung 5.26: ELM Ein- und Austrittsmeldung