V-Satz und W-Satz nach §§59 ff. AWV

... / Zahlungsläufe, Funktion DTA-Diskette, Datenträgeraustausch

Bitte beachten Sie zum Thema Auslandszahlungsverkehr das Dokument der Deutschen Zentralbank dtazv_2007_kunde_bank.pdf im Downloadbereich unter Externe Dokumente!

Bitte geben Sie hier die Daten für den Meldesatz V - bei Transithandel über 12.500,- Euro - bzw. die Daten für den Meldesatz W - bei Dienstleistungen oder Transaktionen - an.