Export Betriebsprüfung GoBD (DE) - GDPdU (AT)
Seit dem 1. Januar 2002 ist der Finanzverwaltung aufgrund der gesetzlichen Neuregelung im Steuersenkungsgesetz vom 23. Oktober 2000 und laut GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) das Recht eingeräumt, die mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellte Buchführung des Steuerpflichtigen durch Datenzugriff zu prüfen.
Für die Auswertung bedient sich die Finanzverwaltung bei einem deutschen Mandanten einheitlich der frei auf dem Markt verfügbaren Prüfsoftware GoBD und bei einem österreichischen Mandanten der GDPdU.
Sie finden die entsprechenden Positionen unter Schnittstellen / Export / GoBD bzw. GDPdU.
Abbildung 2.824: Betriebsprüfung GoBD
Zeitraum
Der Export kann für das gesamte Jahr oder eingeschränkt nach Perioden erfolgen.
Offene Posten ... - Zusätzlich zu den csv-Dateien für Buchungen, Konten, Kontenblatt, Saldo,
Steuerschlüssel und Steuerschlüsseldetail können Offene Posten, Debitor-
und Kreditordaten in das GoBD-Verzeichnis geschrieben werden.
Dabei können optional nur die Kunden bzw. Lieferanten exportiert werden, für die es Kontenbewegungen gibt.
mit stornierten Buchungen - Stornierte Buchungen können optional mit in die csv-Dateien übergeben werden.
Sammelkonten Debitoren / Kreditoren für Salden ausblenden - Sie können festlegen, ob in die Datei Kontenblatt.csv zusätzlich zu den Debitor- und Kreditorzeilen auch die Information für das Sammelkonto mit übergeben werden soll.
Kontenauswahl - Der Export der Daten kann nach einem Konto bzw. Kontenbezeichnung eingeschränkt werden.
Zielordner - Standardmässig wird im aktuellen Jahresverzeichnis das Verzeichnis GoBD vorgeschlagen.