Finanzamt

Die Angaben unter Mandant / Einstellungen / Seite Finanzamt werden für die gesetzlich vorgeschriebenen steuerlichen Meldungen, z.B. Umsatzsteuer-Voranmeldung () und Zusammenfassende Meldung (ZM) (), benötigt. Geben Sie Kanton, Bundesland, Finanzamt, Steuernummer, Teilnehmernummer für die ZM und die Meldezeiträume an.

Abbildung 2.220: Mandanteneinstellungen Finanzamt

ZM-Zeitraum - Für die Zusammenfassende Meldung kann bei monatlicher Abgabe optional entschieden werden, ob neben den Warenlieferungen auch die sonstigen Leistungen monatlich übertragen werden sollen. Dies muss vorher mit dem zuständigen Finanzamt abgestimmt werden.

Wählen Sie hier nun aus folgenden Zeiträumen aus:

  • Monat
  • Quartal
  • Halbjahr
  • Jahr

D-A-CH - Bei lizenziertem D-A-CH-Modul steht Ihnen die Möglichkeit offen für Deutschland, Österreich und Schweiz eine Umsatzsteuermeldung abzugeben. Um diese korrekt zu übermitteln können Sie für jedes Land separat die Steuerinformationen hinterlegen. Für die Schweizer Meldung haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, die Ermittlung der CHF-Beträge für die MWST-Meldung anhand von Tages- oder Monatskursen ermitteln zu lassen. Wurde die Meldung einmal übertragen, ist die Berechnungsmethode für das entsprechende Buchungsjahr festgestellt. In Österreich werden die Tageskurse und in Deutschland die Monatskurse für Umrechnung in die Landeswährung herangezogen.

Anwendung findet dies, wenn der Mandant in Fremdwährung geführt wird. Die Steuermeldungen sind immer in Landeswährung abzugeben.

USt-Zahlungen speichern - Die Speicherung der Umsatzsteuerzahlungen kann optional nach dem ELSTER-Versand oder nach Formulardruck erfolgen. Die Werte werden dann unter Auswertungen / Umsatzsteuer Zahlungen gespeichert und fliessen in die Berechnung der Sondervorauszahlungen des Folgejahres ein.