Zusammenfassende Meldung
Dem Bundesamt für Finanzen für Deutschland oder Statistik Austria für Österreich ist bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Quartals, in dem innergemeinschaftliche Warenlieferungen (Intrastat) erfolgten, eine zusammenfassende Meldung nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck abzugeben.
Es ist nur eine quartalsweise Übertragung der Zusammenfassenden Meldung möglich.
Abbildung 2.487: Zusammenfassende Meldung
Unter Auswertungen / Zusammenfassende Meldung / Zusammenfassende Meldung (DE) finden Sie folgende Positionen:
- Elektronische Übertragung (Elster)
- Vordruck
- Liste mit Protokoll
Unter Auswertungen / Zusammenfassende Meldung / Zusammenfassende Meldung (AT) finden Sie folgende Positionen:
- FinanzOnline
- Vordruck
- Liste mit Protokoll
Hinweis: Um Buchungen für die Zusammenfassende Meldung zu berücksichtigen sind die entsprechenden Sachkonten unter Einstellungen / Zusammenfassende Meldung über die Option "Sachkonto berücksichtigen" zu kennzeichnen.
Für Dreiecksgeschäfte und Sonstige Leistungen sind separate Konten mit entsprechender Schlüsselung zu nutzen. Auch entsprechende steuerfreie Skonti müssen jeweils mit einem separaten steuerfreien Skontokonto gebucht werden, um die Trennung auf der Zusammenfassenden Meldung zu erlangen.
Die Buchungen zu den für die Zusammenfassende Meldung gekennzeichneten Konten werden dann in der Meldung ausgewiesen, wenn in der Buchung die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben wurde. Ist keine USt.-Identnummer im Debitorenstamm hinterlegt oder ist das Gegenkonto kein Personenkonto, wird die USt-Identnummer während der Buchung in einem Dialog abgefragt, wenn die entsprechende Mandantenoption aktiviert wurde.
Elster-Versand - Der Versand der ZM erfolgt mit Hilfe des
unter Applikationsmenü
/ Einstellungen / Elster hinterlegten Zertifikats über ein
signifiziertes Verfahren. Die versendete Datei
wird in der Elster-Sendehistorie als PDF abgespeichert.
Testfall
Bei
aktivierter Option wird geprüft, ob die Übertragung / Verbindung zum Rechenzentrum
der Finanzbehörde möglich ist - die Daten werden mit einem Testkennzeichen
übertragen und damit vom Finanzamt nicht ausgewertet.
Versand per XML-Datei - Wählen Sie ein Zielverzeichnis, in welches die XML-Datei abgelegt werden soll,
aus.
Diese Datei kann dann über das Internet an das Bundeszentralamt für Steuern übertragen werden.
Die Optionen sind nur aktiv, wenn als Anmeldungsform “Zusammenfassende Meldung per XML-Datei“ ausgewählt ist.
Abbildung 2.488: Mehrwertsteuer Zusammenfassende Meldung
Wählen Sie ein Zielverzeichnis, in welches die XML-Datei abgelegt werden soll, aus. Diese Datei kann dann über das Internet an das Bundeszentralamt für Steuern übertragen werden.
Um die ZM elektronisch zu versenden ist eine Teilnehmernummer notwendig. Diese Erfassen Sie in den Mandanteneinstellungen.
Siehe auch:
Update ZM-Daten.