Anlagen - Übernahme Vorjahr
Die Übernahme der Anlagegüter erfolgt mit dem ersten Jahreswechsel in das neue Jahr (siehe Abschnitt Jahreswechsel). Werden aber im Vorjahr Nacharbeiten getätigt, welche u.a. auch die Wirtschaftsgüter betreffen, werden diese Anpassungen bei einem erneuten Jahreswechsel nicht mehr vorgetragen. Hierfür steht Ihnen die Funktion Vorjahresübernahme unter Applikationsmenü / Wartung / Rechnungswesen / Anlagen - Übernahme Vorjahr zur Verfügung.
Der Menüpunkt wird nur angezeigt, wenn ein voranliegendes Geschäftsjahr existiert.
Abbildung 2.119: Übernahme Vorjahr
Mit dieser Übernahme aus dem Vorjahr werden nachträglich im Vorjahr angelegte oder angepasste Anlagen in das aktuelle Jahr übernommen.
Optional können Sie den kompletten Anlagenstamm des aktuellen Jahres überschreiben und mit dem des Vorjahres ersetzen. Diese Vorgehensweise löscht bereits im neuen Jahr erfasste Anlagen. Bei deaktivierter Option werden nur nachträgliche Änderungen zum aktuellen Stamm hinzugefügt.
Option
Ist diese Option aktiv, wird der komplette Anlagenstamm des aktuellen Jahres
überschrieben und mit dem des Vorjahres ersetzt.
Diese Option löscht bereits im neuen Jahr erfasste Anlagen!
Ist die Option deaktiviert, werden nur nachträglich im Vorjahr angelegte Anlagen hinzugefügt.
Nachträglich im Vorjahr bedeutet nach dem ersten Jahreswechsel.
Option
Mit dieser Auswahl erscheint die Auflistung der vorhandenen Anlagen zur möglichen Übernahme.
Abbildung 2.120: Anlageliste
Durch markieren werden die gewünschten Anlagen zur Übernahme gekennzeichnet.