Sonderabschreibungsarten

Eine Sonderabschreibung ist diejenige Abschreibung, die zusätzlich zur Normalabschreibung bei einem Wirtschaftsgut beansprucht wird. (Sie vermindert in den Jahren nach dem Begünstigungszeitraum die Normalabschreibung entsprechend.)

(Vorhanden in Mandanten Deutschland und Oesterreich)

Abbildung 2.668: Sonderabschreibungsarten

Im Unterschied zur erhöhten Abschreibung wird die reguläre Abschreibung des Wirtschaftsguts von der Sonderabschreibung nicht betroffen. Eine erhöhte Abschreibung tritt an die Stelle der regulären Abschreibung.

Im Lieferumfang des Programms sind bereits Sonderabschreibungsarten enthalten. Diese haben Systemstatus und können nicht geändert oder gelöscht werden. Weitere Sonderabschreibungen können über den Schalter neu bzw. kopieren angelegt werden.

Es kann zwischen Tabellenansicht und Detailansicht / Bearbeitungsmodus   gewechselt werden.

Hier einige Erläuterungen zu den einzelnen Feldern:

Nummer - Die Nummer der Sonderabschreibungsart kann numerisch oder alphanumerisch sein. Es stehen zwei Stellen zur Verfügung.

Bezeichnung - Die Bezeichnung der Abschreibungsart sollte kurz und aussagekräftig sein.

Rechtsgrundlage - Hier wird auf die entsprechende Gesetzesgrundlage verwiesen. Die Rechtsgrundlage wird in einigen Auswertungen, z.B. im Anlagespiegel, verwendet.

Max. Abschreibungssatz - Hier wird der maximale Abschreibungssatz hinterlegt.

Begünstigungszeitraum - Innerhalb dieses Zeitraums muss bei einer Aufteilung der Abschreibung die maximal mögliche Abschreibung, gerechnet von der ersten Nutzung, in Anspruch genommen worden sein.

Das Programm überprüft diesen Wert und gibt ggf. eine Meldung aus.

Höchstgrenze - Bei diesem Wert wird der maximale Anspruch für eine Sonderabschreibung geprüft. Übersteigende Werte werden nicht berücksichtigt. Bei Überschreiten des Höchstwertes wird eine entsprechende Meldung angezeigt.

Mindestzugehörigkeit - Ist bei der Anwendung der Sonderabschreibung eine Mindestzugehörigkeit des Wirtschaftsgutes im Unternehmen vorgegeben, so kann diese hier hinterlegt werden.

Gültig von - Die Abschreibung darf auf alle Anlagen, die ab diesem Datum angeschafft / hergestellt worden sind, angewendet werden.

Gültig bis - Die Abschreibung darf auf alle Anlagen, die bis zu diesem Datum angeschafft / hergestellt worden sind, angewendet werden.

AfA-Konto - Hier ist das Fibu-Konto hinterlegt, auf dem die Abschreibungen gebucht werden.

Periodische AfA-Konten - Bei der Buchung periodischer Abschreibungen kann hier ein abweichendes Abschreibungskonto hinterlegt werden.