Forderungsbuchung aus Rücklastschrift

Über Forderungsbuchungen können durch Lastschrift eingezogene erledigte Posten automatisch über die Buchung des Zahlungsausganges wieder aktiviert werden.

 Dabei sind folgende Bedingungen an den manuell oder über den Bankassistenten zu buchenden Zahlungsausgang zu stellen:

  • Die Option Forderungsbuchung aus Rücklastschriften nach Buchen in der Buchungsmaskenkonfiguration muss aktiviert sein.
  • Die Option greift nur bei der Erstellung eines OPs vom Typ Debitoren Zahlungsausgang (ZA-OP).
  • Passend zum OPBeleg vom Zahlungsausgang gibt es einen erledigten Zahlungseingang (OPBeleg ZA = OPBeleg ZE).
  • Es muss sich um eine Buchung in Leitwährung handeln.
  • Die KLNR von Zahlungseingang und -ausgang müssen übereinstimmen.
  • Der Zahlungsausgang übersteigt nicht die, in den Mandanteneinstellungen getätigten, Werte hinsichtlich Zeitraum und Gebührenbetrag (gilt in Bezug auf den Zahlungseingang).
  • Der ZE-OP ist ausgeglichen mit genau einem RE-OP und ggf. einem GU-OP aus Skonto.
  • Als Rückbuchung sind nur Einzelbuchungen, keine Sammelbuchungen erlaubt.
Sind diese Voraussetzungen gegeben erscheint nach dem Verbuchen des Zahlungsausganges der Folgedialog zur Forderungsbuchung mit Rücklastschrift.

Sie erhalten hier nochmals einen kleinen Überblick, welche Posten (ZA, RE und ZE) von der Buchung betroffen sind.

Der Differenzbetrag zwischen Zahlungseingang und - ausgang wird als Rücklastschriftgebühr übernommen. Sie müssen lediglich noch das Konto hinterlegen, auf welchem die Gebühr gebucht werden soll.

Wird eine Forderungsbuchung erstellt hat dies folgenden Einfluss auf Ihre OP-Verwaltung:

  • Der bestehende Ausgleich zwischen RE-OP und ZE-OP wird zurückgenommen.
  • In Höhe der Gebühr wird ein negativer GU-OP und ein RE-OP in einer gemeinsamen Sammelbuchung mit dem Personenkonto erstellt.
  • Der ZA-OP  wird mit dem GU-OP und dem ZE-OP ausgeglichen.
  • RE-OP wird mit RE-OP der Gebührenbuchung (in Höhe der Gebühr) zusammengefasst.
    Übrig bleibt der ursprüngliche RE-OP erhöht um den Betrag der Gebühr. Alle weiteren OPs sind miteinander ausgeglichen.