One-Stop-Shop-Verfahren

Die Auswertungen für das One-Stop-Shop Verfahren (kurz OSS-Verfahren) werden je nach Art des Besteuerungsverfahrens separat ausgegeben.

Abbildung 2.496: Menü Auswertungen Rechnungswesen

Liste mit Protokoll

In den jeweiligen Auswertungen werden pro EU-Land und Steuerprozentsatz die Bemessungsgrundlage und der Steuerbetrag aller Buchungen je Zeitraum summiert und ausgegeben.

Abbildung 2.497: Liste mit Protokoll

Über den Wechsel der Druckvorlage auf Liste, detailliert kann eine Auswertung generiert werden, die alle Buchungen detailliert aufschlüsselt.

Abbildung 2.498: Druckausgabe

Mit dieser Liste werden die Buchungen detailliert, inklusive aller relevanten Buchungsinformationen, angezeigt und je EU-Land und Steuerprozentsatz im angegebenen Zeitraum summiert.

Gemäss der Vorgabe des BZSt, werden beide Auswertungen stets in EUR erstellt. Zudem gibt es keine Unterscheidung zwischen der Versteuerung nach vereinnahmten bzw. vereinbarten Entgelten – dies gilt für alle drei OSS-Verfahren. Der Umsatz über das besondere Besteuerungsverfahren ist bereits mit Rechnungslegung beim BZSt zu deklarieren.

Zeitraum

Die Verfahren nach §§ 18i und 18j UStG werden quartalsweise erstellt, das Verfahren nach §18k UStG hingegen monatlich.

Organschaft

Wird die Auswertung für eine Organschaft abgegeben, ist die entsprechende Option zu setzen. Über Mandanten können die eine Organschaft bildenden Mandanten ausgewählt werden.