Mahnungen

Mandant  / Einstellungen (Seite Mahnungen)

Auf dieser Seite haben Sie die Möglichkeit, die Voreinstellungen für Mahnungen einzugeben.

Abbildung 1.160: Mandant Mahnungen Auftrag

Mahnstufen

Mahnungen vor Betreibung - Hier haben Sie die Möglichkeit, die Anzahl der Mahnstufen festzulegen. Über das Programm werden maximal 5 Mahnstufen verwaltet.

Abweichende Mahnstufen zulassen - Wollen Sie zur Kennzeichnung von Offenen Posten, die sich z.B. bereits beim Anwalt befinden, ein spezielles Kennzeichen vergeben, können Sie diese Option setzen. Hierdurch wird es zugelassen, beim Bearbeiten eines OPs manuell eine abweichende Mahnstufe (Ziffern > 10) einzutragen.

Feldzuordnung Adressfelder - In der Tabelle werden Ihnen die Standardadressfelder für die Mahnbelege angezeigt. Mit können Sie über die Feldzuordnung festlegen, wie die Mahnadresse aus den Adressfeldern der Stammdaten gebildet werden soll. Über bzw. das Kontextmenü haben Sie die Möglichkeit, die Eingaben auf den Programmstandard zurückzusetzen.

Zinsberechnung

Berechnung laut folgender Formel - Sie können hier eine Formel für die Berechnung von Verzugszinsen, eine Mahnstaffel für Gebühren erfassen und die Adressdefinition für Ihre Mahnbelege konfigurieren.

Die Mahnzinsen werden standardmässig nach der "deutschen (kaufmännischen) Zinsmethode" ermittelt - das bedeutet, die Tages- und Jahreskonvention ist 30/360 - d.h. bei der Ermittlung der Zinstage wird jeder Monat mit 30 Tagen angenommen.

Die Berechnung erfolgt nach folgender Formel:
rn2(zinstage({Fälligdatum};{Mahndatum})*{Betrag}/36000*{Zinsprozente})

Vom Standard abweichend können die Mahnzinsen auch mittels einer selbst definierten Formel berechnet werden.

Anwendungsbeispiel für eine selbst definierte ZinsformelWenn als Mahnform "kundenweise, ohne Trennung von Mahnstufen" gewählt wird und je Mahnstufen unterschiedliche Zinssätze greifen sollen, kann dies nur über spezielle Platzhalter in der Zinsformel realisiert werden.

Die Zinsangabe im Mahnvorschlag ist dann hinfällig.

Über die Berechnung laut folgender Formel können die Zinsen pro Stufe berechnet werden:

Dafür die Platzhalter MahnStufe1..5 verwenden. Diese liefern jeweils 1, wenn es die entsprechende Stufe ist. 

Beispiel mit 10% für Stufe 1 und 20% für Stufe 2:
rn2(zinstage({Fälligdatum};{Mahndatum})*{Betrag}/36000*(10*{MahnStufe1}+20*{MahnStufe2})) 

Siehe dazu auch: Operanden und Operatoren.

Mahnstaffel

In der Tabelle legen Sie in Abhängigkeit des Mahnbetrages die Mahngebühr fest. Eine neue Zeile können Sie mit der Taste [Einfg] oder aus der letzten Zeile mit der Taste [Enter] einfügen. Das Löschen einer Zeile ist über die Tastenkombination [Ctrl] + [Entf] möglich.

Feldzuordnung Adressfelder

In der Tabelle werden Ihnen die Standardadressfelder für die Mahnbelege angezeigt. Mit können Sie über die Feldzuordnung festlegen, wie die Mahnadresse aus den Adressfeldern der Stammdaten gebildet werden soll.

Über bzw. das Kontextmenü haben Sie die Möglichkeit, die Eingaben auf den Programmstandard zurückzusetzen.

Seite Mahnüberschrift - Mahntext

Für jede in den Stammdaten angelegte Sprache erscheint in der Baumstruktur der Mandanteneingabemaske ein Untereintrag zur Seite Mahnungen. Hier können Sie Ihre Standard-Mahntexte je Mahnstufe und Sprache erfassen.