Mitarbeiter Quellensteuer
Befüllen Stammdaten / Mitarbeiter / Quellensteuer Sie dieses Formular mit den erforderlichen Angaben für die Abwicklung der Quellensteuer.
Mit Swissdec 5 ist es wichtig, dass Sie die Angaben unter Wohnort in der Quellensteuer für sämtliche quellensteuerpflichtige Personen ausfüllen. Für Personen, die in der Schweiz wohnhaft sind, kann die Adresse mit dem Button Original-Adresse direkt übernommen werden. Der Grund für diese Anpassung ist die Quellensteuer-Mutation. Für diese darf die neue Adresse bei einem Wohnortswechsel erst im darauffolgenden Monat in der Quellensteuermeldung angepasst werden.
Abbildung 3.34: Mitarbeiter Quellensteuer
Beispiel
Der Mitarbeiter wohnt im Kanton St. Gallen an der Bahnhofstrasse 1. Per 15. März wechselt er den Wohnort an die Musterstrasse 1 im Kanton St. Gallen. Die Hauptadresse muss per 15. März angepasst werden und auch die Mutation kann mit dem Mutationsdatum 15. März erfasst werden. Der Wohnort im Reiter Quellensteuer darf jedoch erst im April angepasst werden. Auch Anpassungen für den Ehepartner oder einen neuen Code dürfen erst im folgenden Monat gemacht werden.
Weitere Angaben
Ergänzende Angaben zur Bearbeitung der Quellensteuer.
Abbildung 3.35: Mitarbeiter Quellensteuer Weitere Angaben
Der Reiter Weitere Angaben ist lediglich für Personen relevant, die vom Grenzgängerabkommen mit Italien betroffen sind. Dies sind in Italien wohnhafte Personen mit Arbeitsort im Kanton Tessin, Graubünden oder Wallis. Sollte eine solche Person in Ihrem Unternehmen angestellt sein, muss bei dieser zwingend das Feld Grenzgänger ab ausgefüllt sein. Liegt dieses Datum nach dem 17.07.2023, müssen auch die Felder Geburtsort und Steuernummer ausgefüllt sein. Sollte der Geburtsort nicht in Italien liegen, ist das Geburtsland einzutragen.
Ehepartner
Angabe für Ehepartner zur Bearbeitung der Quellensteuer.
Abbildung 3.36: Mitarbeiter Quellensteuer Ehepartner
Ein-/Austritte
Angabe über Ein- und Austritte zur Bearbeitung der Quellensteuer.
Abbildung 3.37: Mitarbeiter Quellensteuer Ein-/Austritte
Mutationen
Abbildung 3.38: Mitarbeiter Quellensteuer Mutationen
Mit Swissdec 5 ist es wichtig, dass Sie die Angaben unter Wohnort in der Quellensteuer für sämtliche quellensteuerpflichtige Personen ausfüllen. Für Personen, die in der Schweiz wohnhaft sind, kann die Adresse mit dem Button Original-Adresse direkt übernommen werden. Der Grund für diese Anpassung ist die Quellensteuer-Mutation. Für diese darf die neue Adresse bei einem Wohnortswechsel erst im darauffolgenden Monat in der Quellensteuermeldung angepasst werden.
Beispiel
Der Mitarbeiter wohnt im Kanton St. Gallen an der Bahnhofstrasse 1. Per 15. März wechselt er den Wohnort an die Musterstrasse 1 im Kanton St. Gallen. Die Hauptadresse muss per 15. März angepasst werden und auch die Mutation kann mit dem Mutationsdatum 15. März erfasst werden. Der Wohnort im Reiter Quellensteuer darf jedoch erst im April angepasst werden. Auch Anpassungen für den Ehepartner oder einen neuen Code dürfen erst im folgenden Monat gemacht werden.
Korrekturen
Evtl. Korrekturen für die Bearbeitung der Quellensteuer erfassen Sie in diesem Formular.
Abbildung 3.39: Mitarbeiter Quellensteuer Korrekturen