FAK (Familienausgleichskasse)
Unter Mandant / Einstellungen / FAK bietet sich die Möglichkeit, eine bis mehrere Versicherungslösungen von Familienausgleichskassen-Zugehörigkeiten pro jeweilige Kantone wie folgt zu erfassen:
Abbildung 2.155: Mandant FAK
- FAK-Mitgliedsnummer - Ist die Mitglied-Nummer des Mandanten bei der FAK
- Subnummer - Ist eine allfällige Subnummer des Mandanten bei der FAK
- FAK-Nummer - Mit dem Schalter
lässt sich auf die gespeicherte Auswahlliste sämtlicher Familienausgleichskassen die beim ELM teilnehmen, zugreifen
- Kanton - Hier wird der Kanton der FAK zugewiesen
- Adressfelder - Für die Adresse zu informativen Zwecken bzw. der Vollständigkeit halber
Mit kann eine Versicherungslösung wieder bearbeitet oder mit
entfernt werden.
Die Mitgliedsnummern können in der Kinderzulagen-Auswertung, mit entsprechendem Verweis, ausgegeben werden.
Hinweis: Es muss im Minimum eine Familienausgleichskasse erfasst werden!
Beitragssatz - In der FAK kann ein Beitragssatz mit 2 Nachkommastellen eingestellt werden. Dieser ist für die Übermittlung relevant, wird jedoch im SelectLine Lohn nicht für Berechnungen verwendet. Dieses Feld ist ein Pflichtfeld für die FAK.
Definition eines interkantonalen Versicherers
Hier kann in den Einstellungen für die einzelne FAK definiert werden, ob diese FAK für den Hauptsitz gilt, oder eine interkantonale Vereinbarung (IKV) mit dem Hauptsitz abgeschlossen wurde. Beachten Sie, dass diese Einstellung erst dann vorgenommen werden darf, wenn auch ein entsprechender Vertrag mit dem Kanton abgeschlossen wurde.
Ein IKV wird abgeschlossen, damit die Mitarbeiter aus einer Filiale eines anderen Kantons von den Kinderzulagen aus dem Kanton mit dem Hauptsitz profitieren können.
Abbildung 2.156: Mandant AHV / ALV
Untenstehend finden Sie eine Abbildung, die das Verhalten sowohl mit als auch ohne IKV beschreibt. In diesem Beispiel erhalten die Mitarbeiter aus der Filiale dieselben Beiträge wie die Mitarbeiter aus dem Hauptsitz in Bern, da ein IKV abgeschlossen wurde. Die Mitarbeiter aus der Filiale Aargau erhalten jedoch die Beiträge aus dem Aargau.
Bei Unklarheiten wenden Sie sich am besten an die kantonale Familienausgleichskasse.