Swissdec 5.1 (AHV-Reform)

Die AHV-Reform, die 2024 in Kraft tritt, wird für den SelectLine Lohn ebenfalls bereits mit der Version 23.2 umgesetzt. Diese Anforderungen sind Teil von Swissdec 5.1.

Aufgrund der AHV-Reform ergeben sich zwei Anpassungen:

Erhöhung Referenzalter

Die Erhöhung des Referenzalters für Frauen wird sukzessive von 64 auf 65 Jahre erhöht. Im Jahr 2025 wird diese Änderung das erste Mal einen Einfluss haben, da in diesem Jahr das Referenzalter der Frauen auf 64 Jahre und 3 Monate angepasst wird. Um dies auch im SelectLine Lohn abbilden zu können, gibt es ein neues Dropdown Feld in den Mandanteneinstellungen unter AHV/ALV. Damit kann beispielsweise im Jahr 2025 das Referenzalter auf 64 Jahre und 3 Monate eingestellt werden. Um bereits für weitere Änderungen am Referenzalter vorzusorgen, wurde diese Anpassung auch für die Männer übernommen, auch wenn diese derzeit noch nicht gebraucht wird.

Abbildung 2.4: Mandant AHV / ALV

Verzicht auf Freibetrag

Als zweiter Punkt der Änderungen für die AHV-Reform kann auf den AHV-Freibetrag verzichtet werden. Für Personen, welche das Referenzalter erreicht haben, kann die entsprechende Einstellung im Mitarbeiterdialog der Stammdaten gemacht werden. Unter Mitarbeiter / Versicherung finden Sie neu die Checkbox Verzicht auf AHV-Freibetrag, womit die Einstellung gesetzt werden kann. Wichtig ist hierbei, dass diese Option beim Erreichen des Referenzalters vor der ersten Abrechnung mit Rente gesetzt werden muss. Anschliessend kann diese Option immer im neuen Abrechnungsjahr, vor der ersten Abrechnung gesetzt werden. Eine Anpassung innerhalb des Jahres ist nicht gestattet. Ist die Option gesetzt, wird auf den kompletten Betrag der AHV-Basis, der AHV-Abzug abgezogen

Abbildung 2.5: Mitarbeiter Versicherung