swissdec
Wer und was ist swissdec und allgemeine Informationen
swissdec ist ein nicht gewinnorientiertes Gemeinschaftsprojekt mehrerer unabhängiger Partner und das Qualitätslabel für Lohnbuchhaltungssysteme. Als zentrale Informationsplattform zur Standardisierung des elektronischen Datenaustausches via Lohnbuchhaltungssystemen stellt swissdec Knowhow bereit, dient dem Informationsaustausch zwischen allen Interessierten wie Software-Anwendern, Software-Herstellern, Unternehmen, Verbänden, Ämtern und Organisationen, garantiert und überwacht die gesetzlich konforme Datenübertragung und zertifiziert die erfolgreich geprüften Lohnprogramme. Verantwortlich für den Inhalt und den Betrieb von swissdec ist im Auftrag der Stakeholder die Suva, welche über eine über 30-jährige Erfahrung in der Beratung und Zertifizierung von Lohnbuchhaltungen verfügt. Die Entwicklung des XML-Standards ist die konsequente und technologische Weiterentwicklung der in der Vergangenheit geleisteten Arbeiten.
Weitere Informationen über und zu swissdec finden Sie unter: www.swissdec.ch
Swissdec 5
SWISSDEC 5 ist die neueste Version des Swissdec-Standards für die Zertifizierung von Lohnsoftware in der Schweiz. Swissdec wurde ursprünglich geschaffen, um die Lohnabrechnung zu standardisieren und sicherzustellen, damit alle lohnrelevanten Informationen gemäss den gesetzlichen Bestimmungen korrekt verarbeitet werden. Die neue Version, Swissdec 5, bringt wichtige Verbesserungen mit sich, um den steigenden Anforderungen in der Lohnbuchhaltung gerecht zu werden.
Swissdec 5 ist ab der Version 23.2 im SelectLine Lohn integriert.
Swissdec 5 Zertifizierung
Wir haben die Swissdec 5 Zertifizierung erfolgreich bestanden. Die Anpassungen werden in der Version 23.2 implementiert.
Bitte beachten Sie, dass ein Mandant zum Swissdec 5 Mandanten wird, sobald der Jahreswechsel ab der Version 23.2 gemacht wird, oder ein neuer Mandant ab der Version 23.2 angelegt wird.
Swissdec 5 Mandant
Die Änderungen sind erst dann ersichtlich, wenn der Mandant ein Swissdec 5 Mandant ist. Dies kann in den Mandanteneinstellungen überprüft werden unter Mandanteneinstellungen / Optionen.
Abbildung 2.2: Mandant Optionen
Ein bestehender Mandant, unabhängig welche Swissdec-Version, wird zu einem Swissdec 5 Mandanten, sobald ein Jahreswechsel mit einer SelectLine Lohn Installation ab der Version 23.2 durchgeführt wird. Es kann nicht mehr ausgewählt werden, auf einer alten Swissdec Version zu verbleiben bei einem Jahreswechsel.
Beispiel
Sie besitzen für das Abrechnungsjahr 2023 eine SelectLine Lohn Installation mit der Version 22.1 und Swissdec 4. Im November führen Sie ein Update des SelectLine Lohn auf die Version 23.2 durch. Das Abrechnungsjahr 2023 bleibt auf der Swissdec 4 Version bestehen und kann fertig abgerechnet werden. Anschliessend führen Sie einen Jahreswechsel durch. Dadurch können Sie im Jahr 2024 mit einem Swissdec 5 Mandanten Ihre Abrechnungen durchführen und haben alle, in diesem Dokument erwähnten Funktionen, im Programm.
Alle neu erstellten Mandanten sind mit der Version 23.2 automatisch Swissdec 5 Mandanten.
Änderungen an den Masken
Sämtliche Dialoge, in welchen neue Felder hinzugefügt oder anderweitig Anpassungen vorgenommen wurden, sind mit einem neuen Design überarbeitet worden. Diese sind durch den weissen Hintergrund und dem neuen Design erkennbar.
Abbildung 2.3: Mandant Lohnausweis
Wichtig
Überprüfen Sie die Dialoge, falls Sie Maskenanpassungen oder Toolboxänderungen vorgenommen haben.
Einstellungen überprüfen
Überprüfen Sie zwingend die Mandanteneinstellungen, die Mitarbeitereinstellungen als auch die Zulagen nach dem Wechsel auf Swissdec 5. Wenn Sie die Dialoge speichern, werden Sie eine Liste der noch auszufüllenden Datenfeldern erhalten. Erst wenn alle Pflichtfelder gefüllt sind, sollten Sie eine Abrechnung erstellen. Andernfalls besteht die Situation, dass Sie zwar die Mitarbeiter korrekt abrechnen können, jedoch eine elektronische Meldung nicht möglich ist, weil nicht alle nötigen Felder gefüllt sind.