ISO 20022 und SEPA Überweisung
Allgemeine Informationen
Mit der Harmonisierung des Zahlungsverkehrs nach der Norm ISO 20022 verfolgt die Schweiz das Ziel, eine Basis für einen langfristig wettbewerbsfähigen Zahlungsverkehr zu legen. Zusätzlich wird eine Anpassung des Zahlungsverkehrs aufgrund der neuen Anforderungen des Geldwäschereigesetzes erforderlich. Die Dateien und Formate werden überarbeitet und aneinander angepasst. So gibt es z.B. nicht mehr zwei unterschiedliche Zahlungsdateien, je eine für die PostFinance und eine für die weiteren Finanzinstute. Die Grundlage der neuen Formate ist eine XML-Struktur.
Beachten Sie, dass eventuell ein Update Ihrer SelectLine-Anwendungen nötig ist, um die neuen Formate benutzen zu können. Informationen zur benötigten Version finden Sie unter Harmonisierter Zahlungsverkehr mit SelectLine.
Planen Sie für die Umstellung und die Testphase genügend Zeit ein. So können Sie sicher sein, dass Ihre Zahlungen bereits vor der definitiven Abschaltung der alten Formate funktionieren.
Hinweis: Die Harmonisierung des Zahlungsverkehrs sowie die Schaffung eines einheitlichen Standards nach ISO 20022.
Stand der Umsetzungen
Um die neuen Meldungen nutzen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen benötigen Sie mindestens Version 14.0, um pain.001 Meldungen in der SelectLine - Software generieren zu können (siehe Pain-Meldungen in SelectLine). Zum anderen muss ihr Bankinstitut im Stande sein, ISO 20022 Meldungen zu verarbeiten.
Diese Information entnehmen Sie direkt aus der Homepage des jeweiligen Finanzinstituts. Oft verfügen die Banken über eine eigenständige Informationsseite zu ISO 20022, womit Sie sich über den aktuellen Stand der Umsetzung informieren können. Des weiteren finden Sie auf PaymentStandards.ch, dem offiziellen Kommunikationsorgan des Schweizer Finanzplatzes, eine Liste aller Finanzinstitute und deren Stand der Umsetzung bzw. die Planung.
https://www.paymentstandards.ch/de/home/about-us.html
Auf der Internetseite www.selectline.ch/ISO finden Sie zudem stets die aktuellsten Informationen zur Harmonisierung des Zahlungsverkehrs in Bezug auf die SelectLine-Software.
Als erstes Finanzinstitut stellt die PostFinance ihren bisherigen Zahlungsverkehr um.
Hinweis: Ab dem 01.01.2018 wird die PostFinance keine EZAG-Dateien mehr annehmen.
Auch die Lastschriften müssen im neuen Format der PostFinance zur Verfügung gestellt werden und die ESR-Gutschriften sind bei der PostFinance ebenfalls nur noch im neuen Format erhältlich. Diese Formate können bereits heute hoch- bzw. heruntergeladen werden.
Auch ein Grossteil der übrigen Finanzinstitute akzeptiert bereits die neuen Formate.
Hinweis: Bis Mitte 2018 müssen sämtliche Finanzinstitute die Norm ISO 20022 umgesetzt haben.
Ab dann werden keinerlei alte Dateiformate wie DTA mehr akzeptiert.
Auf der nachfolgenden Abbildung ist der aktuelle Fahrplan (Stand 07.06.2017) für die Harmonisierung des Zahlungsverkehrs ersichtlich.
Abbildung 1.1176: Fahrplan ISO 20022
Unterschiedliche Verfahren
Die Harmonisierung des Zahlungsverkehrs unterscheidet 2 Hauptverfahren:
- die pain-Meldungen zur Zahlungsübermittlung bzw. Lastschriftverfahren, und
- die camt-Meldungen für die Kontoauszüge und Gutschriftsanzeigen.
Abbildung 1.1177: Verfahren
Die Meldung pain.001 ersetzt die bisherigen Formate EZAG der PostFinance bzw. DTA der restlichen Finanzinstitute. Ein Grossteil der Banken ist bereits jetzt im Stande, diese Format zu verarbeiten.
Pain.008-Meldungen ersetzen die bisherigen Lastschriftverfahren.
Es wird dabei zwischen zwei unterschiedlichen Lastschriftverfahren unterschieden:
- das Verfahren der PostFinance (CH-DD) und
- das der restlichen Banken (CH-TA).
Für beide Verfahren gibt es nochmals zwei Ausprägungen:
- die Firmenlastschrift (ohne Widerspruchsrecht) und
- die Basislastschrift (mit Widerspruchsrecht).
Da ab 2019 die beiden Verfahren CH-DD und CH-TA zusammengeführt werden, setzen einige Finanzinstitute die aktuelle Ausführung nicht um und warten auf die vereinheitlichte Version. Die PostFinance bietet allerdings ab 01.01.2018 lediglich noch CH-DD an und nicht mehr das bisher benutzte DebitDirect Lastschriftverfahren.
Die camt-Meldungen dienen zum Abgleich in der Finanzbuchhaltung bzw. dem Ausgleich der OPs. Der camt.053 bietet einen kompletten Kontoauszug, ähnlich wie der bisherige MT940. Mit dem camt.054 ESR haben Sie die Möglichkeit, die eingegangenen Zahlungen mittels der Referenznummer des Einzahlungsscheins mit den Offenen Posten abzugleichen.
Ab Januar 2019 wird die QR-Rechnung die heutigen Schweizer Einzahlungsscheine ersetzen. Damit wird die Vielzahl an unterschiedlichen Einzahlungsscheinen durch den Zahlteil mit QR-Code auf der Rechnung abgelöst. Bei der QR-Rechnung handelt es sich um einen aufgedruckten Informationsteil auf der Rechnung im A6 Format. Darauf zu finden ist sowohl der maschinenlesbare QR-Code, als auch alle zahlungsrelevanten Informationen, die ohne technische Hilfsmittel lesbar sind.
Für den Druck der QR-Rechnung genügt ein handelsüblicher Drucker ohne spezielles Papier. Es wird möglich sein, den Betrag bereits vorzugeben (analog dem orangenen Einzahlungsschein) oder aber auch das Betragsfeld offen zu lassen, wie bei einem roten Einzahlungsschein oder ESR+.
Die Umsetzung in den SelectLine-Anwendungen ist für das Jahr 2018 geplant, damit Sie als Anwender genügend Zeit für die Umstellung Ihrer Formulare haben.
Abbildung 1.1178: Zahlteil QR-Rechnung
Harmonisierter Zahlungsverkehr mit SelectLine
Mit SelectLine sind Sie für die Harmonisierung des Zahlungsverkehrs bestens gerüstet und werden alle Zahlungen im neuen Format tätigen können. Allenfalls müssen Sie Ihre SelectLine-Anwendungen auf eine aktuellere Version updaten um die Funktionen nutzen zu können.
Die pain-Meldungen stehen Ihnen sowohl im SelectLine-Auftrag, als auch in SelectLine-Rechnungswesen mit OPOS zur Verfügung.
Die Möglichkeit dieses Format zu übermitteln steht seit der Version 14.0 zu Verfügung. Auch Ihre Lohnzahlungen können Sie bereits jetzt mit einem pain.001 übermitteln. Dies ist seit der Version 16.3 möglich. Ab Version 17.1 werden die Lohnzahlungen als Sammelbuchung markiert. Somit ist auf dem Kontoauszug lediglich die Gesamtsumme aller Lohnzahlungen ersichtlich und nicht jede einzelne Auszahlung.
Zahlungen als pain.001 ziehen keine Anpassung Ihrer Prozesse nach sich. Wichtig ist jedoch, dass die IBAN und die BC-Nummer in den Stammdaten Ihrer Lieferanten korrekt erfasst sind, da diese zwingend für die Übermittlung benötigt werden. Die Angabe eines reinen Bankkontos genügt nicht. Wenn Sie eine Rechnung mit pain.001 bezahlen möchten, verfahren Sie wie bis anhin und erstellen einen Zahlungslauf.
Anschliessend wählen Sie
- ISO 20022 (lokal erzeugen) oder
- ISO 20022 (online übertragen).
Abbildung 1.1179: Pain-Meldung
Zahlungsverkehr / Zahlungsläufe
Abbildung 1.1180: Zahlungsläufe
Seit der Version 17.1.8 ist es in SelectLine-Auftrag und SelectLine-Rechnungswesen (OPOS) möglich, ESR-Gutschriften als camt.054 anzuzeigen. Das heisst, Sie können bei Ihrer Bank die camt.054 ESR Datei im E-Banking herunterladen und in SelectLine einlesen.
Dadurch können Sie die Offenen Posten direkt verbuchen, welche bezahlt wurden.
Um eine camt.054 Datei einzulesen wählen Sie im Bankassistent (Kontoauszugsdatei einlesen) und als Format „camt.054“.
Die nun eingelesenen Zahlungen werden grün markiert, wenn diese direkt über die Referenznummer und einen noch nicht verbuchten, dazugehörigen Offenen Posten erkannt wurden. Die Zahlungen werden gelb angezeigt, wenn diese zwar verbucht werden konnten, aber nicht automatisch zugeordnet wurden.
Abbildung 1.1181: Bankassistent
Derzeit ist das Einlesen von camt.054 lediglich mit Bankkonten möglich, die nicht mit dem E-Banking in SelectLine verbunden sind. Bei aktiviertem E-Banking steht Ihnen der Button Kontoauszug online abrufen zur Verfügung, mit welchem Sie eine komplette Übersicht über das Konto erhalten (analog dem Kontoauszug nach MT940). Weitere Informationen finden Sie im Dokument „Einrichtung und Anwendung E-Banking“.
SEPA Version aktualisiert (Deutschland 3.0 / Österreich 7)
Die SEPA-Schnittstellen für den Zahlungsverkehr wurden aktualisiert.
Damit verbunden ist der Wegfall der BIC Pflicht für SEPA Zahlungen in die EU bzw. den EWR. Zusätzlich fällt die Unterscheidung zwischen Eillastschriften und normalen Basislastschriften weg. Erstmalige Lastschriften und wiederkehrende Lastschriften können jetzt zusammengefasst in einem Zahlungslauf berücksichtigt werden. Ausserdem gelten für alle Basislastschriften die verkürzten Vorlauftage.
Abbildung 1.1182: SEPA