OP umbewerten

Für den Ausgleich von OPs ist eine gemeinsame Währung erforderlich. OPs mit abweichender Währung sind vor dem Ausgleich umzubewerten unter Offene Posten / Bearbeiten .

Abbildung 1.1168: Offene Posten umbewerten

Bei der Umbewertung eines OPs ist die Zielwährung anzugeben und ggf. der Umrechnungskurs anzupassen.

Als Ergebnis der Umbewertung entstehen intern zwei OPs. Einer in der Ursprungswährung - er wird automatisch mit dem Ursprungs-OP ausgeglichen. Der zweite - übrig gebliebene - liegt in der gewünschten Zielwährung vor und kann nun am Ausgleichsvorgang teilnehmen.